Webportal Flugabgabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß dem Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabebesetz) § 10 Abs 3 und 4 ist der Luftfahrzeughalter verpflichtet, die für ein Kalendermonat zusammengefassten Daten sowohl an das Finanzamt als auch dem Flugplatzbetreiber zu melden.

Diese Meldung hat der Luftfahrzeughalter spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Abgabenschuld entstanden ist, folgenden Kalendermonats dem Betreiber des inländischen Flughafens, von dem aus er im betreffenden Zeitraum die jeweiligen Abflüge durchgeführt hat, zu übermitteln.

Um den Aufwand für diese Verpflichtung für die Fluglinien und Luftfahrzeughalter so gering wie möglich zu halten, stellt der Flughafen Graz nachfolgendes Webportal zur Verfügung:

Webportal Flugabgabe


Jene Benutzer die noch keine Login Daten erhalten haben, wenden sich bitte direkt an das Betriebsbüro: operationsoffice@remove-this.flughafen-graz.at