Sicherheitskontrolle & Handgepäck

Um nach dem Check-in und der Aufgabe Ihres Reisegepäcks zum Gate zu gelangen, müssen Sie sich mit Ihrem Handgepäck einer Sicherheitskontrolle unterziehen.


Was darf nicht ins Handgepäck?

Eine ausführliche Liste jener Gegenstände, die nicht mitgeführt werden dürfen, erhalten Sie an der Flughafen-Information in der Abflughalle, bei der Sicherheitskontrolle oder unter www.bmi.gv.at

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die geltenden Bestimmungen:

Sicherheit auf Österreichs Flughäfen (PDF)
Erlaubte und verbotene Gegenstände

Sicherheitsbestimmungen
(PDF)
Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

Lithium-Batterien und andere Gefahrgüter
Erklärvideo der EASA

Bitte verstauen Sie im Handgepäck verbotene Gegenstände in Ihrem aufzugebendem Gepäck, außer diese sind dort ebenfalls verboten.


Zum Ablauf der Sicherheitskontrolle


  • Sie müssen sämtliche mitgeführten Gegenstände und die Oberbekleidung vor Durchschreiten der Metalldetektorschleuse ablegen.

  • Größere elektronische Geräte (ab DIN A5) müssen separat ohne Verpackung in den Ablagebehälter gelegt werden.

  • Flüssigkeiten (auch Cremen, Zahnpasta und Marmelade, etc.) dürfen nur in max. 100 ml Behältern mitgenommen werden. Diese müssen in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel (1 Liter, im Handel erhältlich) transportiert werden. Pro Person ist nur ein Plastikbeutel erlaubt, der dann bei der Kontrolle vorzuweisen ist.

  • Spitze Gegenstände wie z.B. Taschenmesser oder Scheren ab einer Länge von mehr als 6 cm dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Sie sind im aufzugebenden Reisegepäck zu verstauen.


Tipp:
Sie können die Sicherheitskontrolle beschleunigen, indem Sie ihre Bordkarte bereithalten und sich auf den Kontrollprozess entsprechend vorbereiten.

Sollten Sie gegebenenfalls zu einer zusätzlichen Durchsuchung gebeten werden, bitten wir um Ihr Verständnis. Diese Maßnahme erfolgt ausschließlich aus Sicherheitsgründen und richtet sich nicht gegen Sie persönlich.

Personen im Rollstuhl werden an der Sicherheitskontrolle händisch kontrolliert. Sie können Ihren Rollstuhl entweder schon vorab am Check-in aufgeben und danach bis zum Abflug einen Flughafen-Rollstuhl verwenden. In diesem Fall dürfen Sie bei der Kontrolle sitzen bleiben. Sollten Sie Ihren eigenen nutzen werden Sie während der Kontrolle kurzfristig in einen Rollstuhl des Flughafens umgesetzt. In jedem Fall sollten Sie bei Ihrer Airline oder Ihrem Reisebüro ein PRM-Service anmelden, damit Sie während des gesamten Abflugvorgangs vom Grünen Kreuz betreut werden können.