Flug- & Gepäckinformationen
Fluginformationen
Wichtiges für die Zeit vor dem Abflug:
Fragen zum Flugplan, zum Service etc. werden Ihnen gerne von unserem Team der Flughafeninformation in der Zeit von 5.00 bis 22.30 Uhr beantwortet. Sie erreichen Sie direkt zentral gelegen im Abflugbereich, oder unter der Telefonnummer 0316/2902-172
Vorabend Check-In - Ohne Stress in den Urlaub:
Um sich am Reisetag die Wartezeiten am Check-In und das Tragen des Gepäcks zu ersparen bieten wir Ihnen die Möglichkeit bereits am Vorabend, in der Zeit von 19.00 bis 21.00 Uhr für Flüge am folgenden Tag einzuchecken. So können Sie am Abreisetag direkt durch die Sicherheitskontrolle in den Transitbereich gehen und Ihr Sitzplatz im Flugzeug ist bereits reserviert.
Sie benötigen dazu Ihr Flugticket und Ihren Reisepass. Der Vorabend Check-In ist nicht bei jeder Fluglinie möglich; Informieren Sie sich bitte im Vorhinein bereits bei der Buchung oder bei unserer Information.
ACHTUNG!
Entsprechend der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit der Zivilluftfahrt wird seit 01.01.2003 am Flughafen Graz das aufgegebene Fluggepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen.
Da ein verdächtiges Gepäckstück im Beisein des Fluggastes geöffnet werden kann, bitten wir Sie beim Vorabend-Check-In noch ca. zehn Minuten nach Abgabe des Gepäckstücks in der Fluggasthalle zu warten. Gegebenenfalls werden Sie ausgerufen. Eine ausführliche Liste der nicht- erlaubten Gegenstände erhalten Sie bei der Information in der Abflughalle, bei der Sicherheitskontrolle oder unter www.flughafen-graz.at.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Check-In Zeit:
Aufgrund der Sicherheitskontrollen, denen auch das aufgegebene Gepäck unterzogen wird, sollten Sie bei einem Großteil der Linienflügen spätestens 45-30 Minuten, bei Charterflügen 2 Stunden vor Abflug am Check-In Schalter sein. Die notwendigen Check-In Zeiten sind bei den Fluglinien teilweise unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte im Vorhinein bereits bei der Buchung oder bei unserer Information und planen Sie Wartezeiten ein.
BLACK-LIST
Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die eine Betriebsuntersagung ergangen ist (EU-Schwarze Liste), sowie eine Übersicht der Fluggastrechte finden Sie hier:
EU Black List LuftfahrtunternehmenGepäckinformationen
Reisegepäck:
Bei Charterflügen sind in der Regel 15 bis 20 kg Freigepäck im Flugpreis inbegriffen. Bei Linienflügen liegt die Freigepäckgrenze für Economy Class Passagiere üblicherweise bei 20 kg, in der Business Class bei 30 kg. Es gibt allerdings bei den verschiedenen Fluglinien – vor allem für Langstrecken – Unterscheide. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Fluglinie, beim Reiseveranstalter oder in ihren Reiseunterlagen. Übergepäck wird extra verrechnet. Generell darf nur ein Handgepäcksstück von höchstens 8 kg und in den Höchstmaßen 50 x 40 x 23 cm (BxHxT) mit an Bord genommen werden.
Kinderwägen können nach Anmeldung beim Check-in an der Flugzeugtreppe dem Bodenpersonal übergeben werden.
Jedes Gepäcksstück sollte sicher verschlossen und mit der Adresse des Fluggastes versehen sein. Um Ihr Gepäck bequem zu transportieren stehen am Flughafen Graz ausreichend Gepäckswagen zur Verfügung.
Was darf nicht ins Reisegepäck?
Hier finden Sie eine Auflistung aller verbotenen Gegenstände im Reisegepäck:
Liste verbotene Gegenstände (15.0 KB)
ACHTUNG!
Entsprechend der Verordnung Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt wird seit 01.01.2003 am Flughafen Graz das aufgegebene Fluggepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen.
Sondergepäck:
Als Sondergepäck das bereits bei der Buchung angemeldet werden muss gelten Fahrräder, Surfbretter, Golfbags und Tauchausrüstungen. Bei einigen Fluglinien werden für Sondergepäck Übergepäcksgebühren verrechnet.
Gepäckreklamationen:Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks wenden Sie sich bitte an den "Lost & Found" Schalter in der Ankunftshalle.
Tiere:Tiere bis zu einem Gewicht von 8 kg (inkl. der auslaufsicheren Transportbox) dürfen in der Kabine mitgenommen werden. Tiere über 8 kg müssen im Laderaum befördert werden, wobei der Passagier den nötigen Transportbehelf selbst stellen muss; hierbei kommt es generell zur Verrechnung von Sonderraten.
Handgepäck- und Personenkontrolle - Verbotene Gegenstände:
Alle Personen, die den Transit-Bereich betreten werden Sicherheitskontrolliert. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass spitze Gegenstände wie z.B. Taschenmessern, Scheren oder und ähnliche Gegenstände nicht mitgeführt werden dürfen. Eine ausführliche Liste der nicht- erlaubten Gegenstände erhalten Sie bei der Information in der Abflughalle oder bei der Sicherheitskontrolle. Bitten verstauen Sie solche Gegenstände im abzugebenden Reisegepäck.
Sie können die Handgepäckkontrolle beschleunigen, in dem Sie Ihre Bordkarte bereithalten, Kleidungstaschen ausleeren und Jacke oder Mantel ablegen.
Gepäcktransportwagen:Gepäckstransportwagen stehen für Sie gegen einen Pfand von € 1, € 0,5, 1 CH Franken oder 25 US Cent (Quater) auf den Parkplätzen, im Parkhaus und vor der Fluggasthalle bereit.
Passkontrolle:
Bei Reisen innerhalb von Schengen-Ländern ist keine Passkontrolle notwendig; Sie müssen jedoch Ihren Reisepass oder Personalausweis bei sich haben, da es stichprobenartige Kontrollen geben kann.
Bei Reisen außerhalb des Schengen-Abkommens wird eine Passkotrolle zwingend durchgeführt.
Für spezielle Fragen und Auskünfte zur Reisebestimmungen steht in Ihnen die Grenzpolizeiinspektion unter der Telefonnummer 059/1336134 zur Verfügung.
Informationen zum Reisepass, Reiseinformationen und Reisewarnungen finden Sie unter:
www.help.gv.at
www.bmaa.gv.at